Seit dem 1.4.2017 müssen alle Psychotherapeuten im Rahmen der kassenärztlichen Versorgung psychotherapeutische Sprechstunden anbieten.

Diese dienen der Diagnostik und der Indikationspflege. D. h. sie können beispielsweise dazu genutzt werden, zu klären, ob es sich bei dem vorliegenden Problem um eine psychische Erkrankung handelt und ob bzw. welche Art von Behandlung/Psychotherapie indiziert (notwendig) ist.

Sie ist auch eine Voraussetzung für die Beantragung einer Psychotherapie.

Inanspruchnahme einer psychotherapeutischen Sprechstunde

Wir möchten Sie darüber informieren, dass die Inanspruchnahme einer psychotherapeutischen Sprechstunde in unserer Praxisgemeinschaft leider keinen Therapieplatz im Anschluss garantiert.

Um eine psychotherapeutische Sprechstunde zu vereinbaren, melden Sie sich bitte zu den telefonischen Sprechzeiten des jeweiligen Therapeuten Ihrer Wahl.