Gesetzliche Krankenkassen

Die Psychotherapie ist eine genehmigungspflichtige Leistung und wird von den gesetzlichen Krankenkassen beim Vorliegen einer psychischen Störung mit Krankheitswert für folgenden Richtlinienverfahren übernommen:

  • Verhaltenstherapie (VT)
  • Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (TP) und
  • Analytische Psychotherapie (AP)

Bei den Richtlinienverfahren handelt es sich um wissenschaftlich anerkannte und als wirtschaftlich eingestufte Verfahren.

Private Kassen

Die privaten Kassen übernehmen in der Regel die Leistungen für eine Psychotherapie. Da dies jedoch von der Art des vereinbarten Tarifs abhängt, sollten Sie sich bei Ihrer privaten Krankenkasse vorab erkundigen, welche Leistungen in welchem Umfang übernommen werden.

Beihilfe

Die Kosten für die Psychotherapie werden in vielen Fällen von der Beihilfe übernommen. Die  Beihilfefähigkeit muss vor Beginn der Therapie von der Beihilfestelle anerkannt werden (www.beihilferatgeber.de)

Selbstzahler

Selbstverständlich haben Sie die Möglichkeit, eine Psychotherapie sowie Psychologische Beratung oder Coaching als Selbstzahler in Anspruch zu nehmen. Die Gebühren für Selbstzahler richten sich i.d.R. nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).