Ihre persönlichen Angaben sind somit geschützt. Ohne Ihr ausdrückliches Einverständnis werden wir keinerlei Informationen über Sie preisgeben, auch nicht die Tatsache, dass Sie sich überhaupt in Behandlung befinden.
Eine Ausnahme von der Schweigepflicht ist nur in Fällen akuter Selbst- oder Fremdgefährdung gegeben. In diesen Fällen ist Ihr Psychotherapeut dazu verpflichtet, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen und notfalls auch die Schweigepflicht zu brechen. Dies geschieht jedoch nur in extremen Ausnahmefällen.