Die Psychotherapie ist eine genehmigungspflichtige Leistung und wird von den gesetzlichen Krankenkassen beim Vorliegen einer psychischen Störung mit Krankheitswert für folgenden Richtlinienverfahren übernommen:
- Verhaltenstherapie (VT)
- Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (TP) und
- Analytische Psychotherapie (AP)
Bei den Richtlinienverfahren handelt es sich um wissenschaftlich anerkannte und als wirtschaftlich eingestufte Verfahren.