FORTBILDUNGEN

Wichtige Maßnahmen zur Qualitätssicherung sind für Psychotherapeut/innen die Teilnahme an regelmäßigen Intervisions- und Supervisionssitzungen sowie an Fortbildungen.

Im Rahmen von Supervisions- und Intervisionssitzungen können beispielsweise inhaltliche Aspekte der Therapie mit erfahrenen Kollegen besprochen werden.

  • Persönliche Daten des Patienten werden dabei nicht preisgegeben.
  • Auch der Supervisor und die Intervisionspartner unterliegen als ärztliche bzw. psychologische Psychotherapeuten der Schweigepflicht.