Im Rahmen von Supervisions- und Intervisionssitzungen können beispielsweise inhaltliche Aspekte der Therapie mit erfahrenen Kollegen besprochen werden.
- Persönliche Daten des Patienten werden dabei nicht preisgegeben.
- Auch der Supervisor und die Intervisionspartner unterliegen als ärztliche bzw. psychologische Psychotherapeuten der Schweigepflicht.