Wichtige Maßnahmen zur Qualitätssicherung sind für Psychotherapeut/innen die Teilnahme an regelmäßigen Intervisions- und Supervisionssitzungen sowie an Fortbildungen.
Im Rahmen von Supervisions- und Intervisionssitzungen können beispielsweise inhaltliche Aspekte der Therapie mit erfahrenen Kollegen besprochen werden.
Persönliche Daten des Patienten werden dabei nicht preisgegeben.
Auch der Supervisor und die Intervisionspartner unterliegen als ärztliche bzw. psychologische Psychotherapeuten der Schweigepflicht.
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